Auswirkungen der erweiterten Lkw-Maut auf den GaLaBau
Die vom Bundesrat beschlossene Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, stößt im Garten- und Landschaftsbau auf Kritik. Zukünftig wird die Nutzung des gesamten Bundesstraßennetzes in die Mauterfassung einbezogen, was für die Unternehmen der Branche erhebliche Auswirkungen hat.
Betriebe im GaLaBau verfügen oft über umfangreiche Fuhrparks und müssen Baustellen anfahren, die teils über 100 Kilometer vom Betriebshof entfernt liegen. Diese Gegebenheiten führen zu einer direkten Betroffenheit durch die erweiterte Fernstraßenmaut.
„Durch die Ausdehnung der Maut auf sämtliche Bundesstraßen und den Einbau der Erfassungsgeräte entstehen zusätzliche Belastungen, die mittelstandsfeindlich und unnötig sind. Die Betriebe leisten schon durch die Kraftfahrzeugsteuer und die Besteuerung der Kraftstoffe ihren Beitrag zu den Infrastrukturkosten und werden nun erneut zur Kasse gebeten“,
erläutert Dr. Robert Kloos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL).
Der BGL befürchtet zudem, dass die Bestrebungen zur Erzielung weiterer Mauteinnahmen zunehmen könnten. Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Ende 2017 zu prüfen, ob die Mautpflicht auf weitere Fahrzeugkategorien ausgedehnt werden soll. Eine solche Ausweitung lehnt der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. entschieden ab.
