Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

In seiner Sitzung am 21. April 2008 hat der Vorstand der Gartenbau-Berufsgenossenschaft die Umlage für das Kalenderjahr 2007 beschlossen. Trotz gestiegener Leistungsaufwendungen bleibt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft stabil. Das Insolvenzgeld sinkt von 2,67 Euro auf 1,49 Euro pro 1.000 Euro Lohnsumme.

Insgesamt 124.170.845 Euro hat die Berufsgenossenschaft in 2007 für Leistungen aufgewandt. Das sind 0,78 Prozent mehr als in 2006. Dennoch bleibt der Beitrag im Wesentlichen stabil und kann für die gärtnerischen Betriebsteile sogar gesenkt werden.
Grund hierfür ist die verbesserte konjunkturelle Situation, die sich in gestiegenen Lohnsummen widerspiegelt. Diese sind bei den versicherten Betrieben in 2007 um 1,7 Prozent auf insgesamt 5,4 Mrd. Euro angestiegen.

In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Die im Vorjahr entstandenen Aufwendungen der Berufsgenossenschaft werden auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt, und zwar entsprechend der Lohnsummen der Beschäftigten, der Pauschalsätze für Unternehmer und Ehegatten sowie unter Berücksichtigung der Gefahrklassen. Dies ist ein gutes Stück Beitragsgerechtigkeit, denn im Versicherungsfall werden die Geldleistungen schließlich auch nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet.

Unter Anwendung der gültigen Gefahrenklassen ergibt sich für die gärtnerischen Betriebsteile der Unternehmen des Erwerbsgartenbaues, des Garten- und Landschaftsbaues und für die Baumwartunternehmen eine Beitragssenkung auf 24,99 Euro pro 1.000 Euro Lohnsumme. Im Friedhofswesen beträgt der entsprechende Beitrag 14,85 EUR und für die Betriebe der öffentlichen Park- und Gartenpflege 15,32 Euro. Im Vorjahr waren für diese Bereiche 25,00 Euro, 15,15 Euro und 15,53 Euro fällig.

Gestiegen ist die Unfallbelastung in den verwaltenden und kaufmännischen Betriebsteilen, was sich auch im Beitrag niederschlägt. Dieser musste für 2007 von zuvor 3,79 Euro auf 4,48 Euro pro 1.000 Euro Lohnsumme erhöht werden.

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die im Falle einer Insolvenz an die betroffenen Arbeitnehmer zum Ausgleich für ausgefallenes Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. Hierfür wurden in 2007 insgesamt 4.647.639 Euro für die bei der Gartenbau-BG versicherten Unternehmen aufgebracht. Bei einer Lohnsumme aller insolvenzfähigen Betriebe von insgesamt 3,1 Mrd. Euro ergibt sich für 1.000 Euro Arbeitsentgelt ein Anteil von 1,49 Euro.

 

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