Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Künftig sollen für Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft einheitliche Standards in Bayern gelten. Dies betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber anlässlich der im Kabinett verabschiedeten Eckpunkte einer bayerischen Kompensationsverordnung.

"Bayern bekennt sich zum Schutz seiner Natur und Landschaft. Die Ausgleichsregelung ist ein zentrales Instrument zum Erhalt der hochwertigen bayerischen Landschaft. Schäden durch Eingriffe in unsere Natur müssen künftig bayernweit nach einheitlichen Qualitätskriterien repariert werden. Dabei soll jeder Ausgleich einen effizienten ökologischen Nutzen bringen", betonte Huber.

Deshalb gelte künftig der Grundsatz "Qualität vor Quantität".
Huber: "Der Maßstab darf nicht allein der Flächenumfang sein, sondern vielmehr die ökologische Qualität der Maßnahme. Die Schaffung von naturschutzfachlicher Spitzenqualität reduziert zugleich die benötigte Kompensationsfläche."

Ausgleichsmaßnahmen sollen durch Flächenpools und Ökokonten künftig regional und zeitlich flexibler gestaltet werden. Beispielsweise muss der Ausgleich nicht mehr direkt vor Ort erfolgen, sondern kann in naturschutzfachlich sinnvollere Gebiete gelenkt werden. Auch vorgezogene Naturschutzmaßnahmen können besser honoriert werden.

"Gleichzeitig ebnen wir neue Wege für einen Interessensausgleich zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Infrastrukturvorhaben", so Huber. Denn neben dem Naturschutz habe die neue Verordnung auch die Belange der Landwirtschaft im Blick. "Bayerns beste Ackerböden genießen künftig besonderen Schutz und sollen bei Kompensationsmaßnahmen so weit wie möglich geschont werden", sagte Huber.

Künftig seien zuerst andere bessere Möglichkeiten der Kompensation zu prüfen, z.B. Entsiegelung, Wiedervernetzung von Lebensräumen oder Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen. Außerdem bieten sich Erwerbsmöglichkeiten für Landwirte, wenn sie Kompensationsmaßnahmen in die Bewirtschaftung ihrer Flächen einbinden. Die Integration von Kompensationsmaßnahmen in die landwirtschaftliche Nutzung erhält einen höheren Stellenwert, z.B. die Anlage von Blühstreifen oder die extensive Bewirtschaftung von Grünland.

"Wir erreichen eine naturschutzfachliche Verbesserung und stärken den Landwirten den Rücken - ein Gewinn für beide Seiten", unterstrich Huber. Mit den Maßnahmen könne beispielsweise der Fortbestand von Arten, die an bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Nutzung angepasst sind, gesichert werden. Mit der Erarbeitung einer bayerischen Kompensationsverordnung nimmt Bayern eine Vorreiterrolle in Deutschland ein.

"Bayerns Weg schafft einen fairen Ausgleich der Interessen und kann Vorbild für andere Länder sein", so Huber. Die bayerischen Eckpunkte sollen nun in eine Verordnung gegossen werden. Ein abgestimmter Entwurf soll Ende des Jahres vorliegen.

 

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