Waldflurbereinigung behebt die vielzitierten strukturellen Nachteile im kleinen Waldbesitz, gilt aber als kostspielig und manchmal wenig wirkungsvoll. Wie also kann Waldflurbereinigung Ziele und Wünsche der Waldbesitzer wirksamer in einer Neuordnung berücksichtigen und auch Wertermittlung und Wegebau effizienter gestalten?
Das Beratungsunternehmen Unique forestry and land use hat dazu neue Ansätze im Projekt „Waldneuordnung 2020“ am konkreten Beispiel der Flurbereinigung „Unteres Trauntal“ in Rheinland-Pfalz erprobt. Das Fazit: Eine Identifizierung der Waldbesitzer-Zielsetzungen über eine frühzeitige Befragung ist ein möglicher Weg. Den verschiedenen Waldbesitzerzielen – Stammholz- oder Brennholzgewinnung, Naturschutz, Erholung – kann die Behörde in der Folge Waldgebiete mit passenden Standortbedingungen zuordnen und mit einer angepassten Erschließung versehen.
Darüber hinaus hat Unique ein effizientes Verfahren für die Wertermittlung entwickelt und auf fast 1.000 ha erprobt. Aktuell gültige Erfahrungen zum Wegebau in der Waldflurbereinigung wurden von Experten zusammengetragen und dargestellt.
Alle Ergebnisse sind im Leitfaden „Waldneuordnung 2020“ zusammengefasst, der sich an Mitarbeiter von Flurbereinigungs- bzw. Landentwicklungsbehörden und Forstverwaltungen richtet und bundesweit einsetzbar ist. Der Leitfaden ist online erhältlich (siehe Link).
In der voraussichtlich bis 2021 laufenden Waldflurbereinigung „Unteres Trauntal“ in Rheinland-Pfalz will das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) knapp 1.100 Hektar (ha) Wald, zersplittert in 8.500 Flurstücke, neu ordnen. Betroffen sind etwa 1.000 Eigentümer. Im Rahmen dieses Verfahrens entwickelte und erprobte Unique einen Befragungsansatz, der sich an Standards heutiger Befragungstechnik anlehnt. Dazu führten die Berater im ersten Schritt eine Befragung der Waldbesitzer mit schriftlichen Fragebögen durch, unterstützt durch die Umfragesoftware „Sphinx survey“. Der Rücklauf betrug ca. 30 Prozent, die 620 ha der Verfahrensfläche entsprachen. Die Antworten der Waldbesitzer zu ihren Zielsetzungen zeigt Abbildung 1.
Im Anschluss an diese Erhebung wurde ausgewertet, wie viel Waldfläche für welche Ziele erforderlich ist und welche Waldgebiete dafür besonders geeignet sind. Unique wies zum Beispiel dem Ziel „Forstwirtschaft, Produktion von Stammholz“ 210 ha zu, die mit einem permanent mit LKW befahrbaren Wegenetz erschlossen sein sollten, vorzugsweise mit Nadelbäumen bestockt sind und nicht mehr als 35 Prozent Hangneigung aufweisen. Waldflächen für Naturschutzziele hingegen benötigen keine LKW-Erschließung und sind in der Regel von Laubbäumen bestockt. Die dahinter stehende Annahme der Ziel-Waldflächenzuordnung: Es ist auch im Sinne der Eigentümer, wenn die eigene Waldparzelle in einem Gebiet liegt, das geeignete Rahmenbedingungen für die persönliche Zielsetzung bietet.
Ob die Zuordnung von Waldgebieten zu den verschiedenen Zielsetzungen im Verfahren „Unteres Trauntal“ des DLR realisierbar ist, werden die nächsten Jahre zeigen.
Insgesamt stufen die im Projektbeirat vertretenen Behördenvertreter die standardisierte Waldbesitzerbefragung als gut geeignet ein, um Zielsetzungen noch differenzierter zu ermitteln. Besonders akzeptanzfördernd wirkt es nach den Erfahrungen der Berater, wenn der Kontakt zu den Eigentümern frühzeitig hergestellt wird und begleitende Informationsveranstaltungen stattfinden. Ebenfalls hilfreich sei es, Vertreter der Eigentümer in die Gestaltung der Fragebögen mit einzubeziehen.
Ein weiteres Ziel des Projektes „Waldneuordnung 2020“ war es, eine innovative, kostengünstige Methode für die Wertermittlung zu entwickeln und zu erproben, sowie den aktuellen Stand im forstlichen Wegebau darzustellen. Damit die Projektziele praxisgerecht erarbeitet und auch den deutlichen formalen Unterschieden der Bundesländer gerecht werden, unterstützte ein Projektbeirat die Berater von Unique. Im Ergebnis empfehlen die Forscher u. a. Folgendes:
- Die Nutzung von Luftbildern oder Laserscandaten (z.B. Airborne oder mobiles Laserscanning) vor der Waldbegehung ermöglicht eine effizientere Datenaufnahme im Gelände und kann die Aufmessung von Knickpunkten überflüssig machen. Bei der Identifizierung von Wegen und Gewässern bietet die Nutzung von Laserscandaten ein Einsparpotenzial von bis zu 15 Prozent gegenüber herkömmlichen Verfahren. Zusätzlich können die Informationen auch für die Zuteilungsplanung im Wald und die Holzwertermittlung genutzt werden. Der Einsatz von Tablet-PCs zur Datenaufnahme im Gelände und die daran anschließende direkte digitale Weiterverarbeitung der Informationen sparen ebenfalls Kosten ein und verbessern die Datenqualität.
- Eine Waldwertermittlung, fußend auf verschiedenen Waldtypen (Wertstraten), kann in Waldgebieten über 400 ha zu erheblich geringeren Kosten bei gleichzeitig objektivierter Erfassungsgrundlage führen.
- Weitere Einsparoptionen bietet der teilweise Verzicht auf die Vermessung und Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes. Diese haben häufig mehrere tausend Grenzpunkte; für die Feststellung jedes dieser Punkte berechnen die Kataster- und Vermessungsbehörden Gebühren von mehreren 100 Euro. Die Feststellung der Grenzpunkte ist nach § 56 FlurbG grundsätzlich vorgeschrieben, Ausnahmen sind jedoch zulässig. So kann man etwa darauf verzichten, wenn öffentliche Straßen, Bahnlinien oder Gewässer als Verfahrensgrenze fungieren. Im Bundesland Rheinland-Pfalz ließen sich die Kosten dadurch in einigen Verfahren um bis zu 90 Prozent senken.
- Deutlich verringerbar ist der gesamte Verfahrensaufwand, wenn sich der Wegebau an den Zielsetzungen der Eigentümer orientiert, also etwa regelmäßig von Holz-LKW befahrbare Wege nur in den Gebieten für die Stammholzproduktion gebaut werden.
Das Vorhaben wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gefördert. Der Abschlussbericht steht auf fnr.de unter dem Förderkennzeichen 22017212 zur Verfügung.
Hintergrund
Etwa 2,7 Mio. ha Wald zählen in Deutschland zum sog. Kleinprivatwald, sie gehören geschätzten 2 Millionen Besitzern und die Parzellen messen höchstens 20 ha, manche sind keine 1.000 qm groß. Diese Strukturen erschweren die Bewirtschaftung und im Ergebnis ist der Holzvorrat im Kleinprivatwald der mit Abstand höchste aller Eigentumsklassen. Da der Beitrag von Holz für die Umsetzung der Rohstoff- und Energiewende jedoch unverzichtbar ist, gilt es, diese enormen Potenziale möglichst zu erschließen. Das Flurbereinigungsgesetz ermöglicht es dem Staat grundsätzlich, Flächen neu zu ordnen und effizientere Strukturen zu schaffen. Allerdings sind solche Waldflurbereinigungsverfahren aufwendig, teuer und abhängig von der Zustimmung und Unterstützung der Eigentümer. Gerade an letzterer mangelt es bislang häufig. Dabei können die Eigentümer von einer Neuordnung wirtschaftlich sehr profitieren: So berechnete BSM Consulting einen Gesamtnutzen von ca. 7.700 Euro pro ha bei einem Waldflurbereinigungsverfahren, das 2.200 Euro/ha kostete1.
1Angaben aus Hinz, S.-A. (2012): Der neue Ansatz: Ganzheitliches Wertschöpfungsmodell der Waldflurbereinigung. DLKG Schriftenreihe. Sonderheft 05/2012, S. 116 ff.