Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) möchte ein Merkblatt zum Umgang mit dem Boden bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern erarbeiten.

Fließgewässer

Häufig sind Gewässerentwicklungen und insbesondere Renaturierungen von Bach- oder Flussabschnitten mit Eingriffen in den Boden verbunden. Insbesondere in Auen handelt es sich in der Regel um naturnahe Böden mit hohem standörtlichen Potenzial. Als Anmoore oder Niedermoore oder auch als grundwasserbeeinflusste Böden sind diese in der Regel hoch sensibel gegenüber Befahrung oder baulichen Eingriffen. Die Böden im Vorhabensbereich sind daher mittels großmaßstäbiger Bodenkarten oder auch Kartierungen vor Ort sorgfältig zu erfassen. Hierzu gehört auch die Beschreibung des aktuellen Status und der Überprägung. Für die geplanten Maßnahmen ist abzuwägen, ob und in welchem Umfang bauliche Eingriffe in Auenböden mit den Zielsetzungen des Bodenschutzrechts vereinbar sind.

In vielen Fällen soll aus wasserwirtschaftlicher Sicht Auenboden aus der Aue abgefahren werden, um Retentionsraum zu schaffen. Der Vorhabensträger hat während der Planungsphase die zentrale Aufgabe, nach möglichst hochwertigen und bodenfunktionalen Verwendungsmöglichkeiten zu suchen. Hierbei sind ortsnahe Verwertungen zur Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen an der Auftragsstelle zu bevorzugen. Die Verwertung oder Entsorgung von Bodenaushub in Tagebauen oder Deponien sollte die Ausnahme sein. Die schonende Verwendung von humosen Oberböden auf Ackerflächen oder die Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten auf Tagebau- und Abgrabungsflächen sind Beispiele einer hochwertigen und bodenschutzgerechten Wiederverwendung von überschüssigem Auenboden. Bei der Wiederverwendung ist u. a. darauf zu achten, dass schädliche Bodenverdichtungen und Beeinträchtigungen des Bodengefüges vermieden werden.

Bei der Umlagerung von Bodenmaterial sind neben den bodenschutzrechtlichen auch abfallrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Bei großflächigen Renaturierungsmaßnahmen mit Neutrassierungen kann der Umgang mit geogen oder anthropogen stofflich belastetem Bodenaushub unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Voruntersuchungen und ein vorauseilendes Bodenmanagement sind daher Voraussetzungen für Planungssicherheit und Kostensicherheit.

Im Zeitalter der EG-WRRL und vor dem Hintergrund des § 39 WHG sollte die Gewässerunterhaltung nicht nur den Aspekt der Gewässerpflege, sondern auch den Aspekt der Gewässerentwicklung umfassend berücksichtigen.

Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe

Ziel der anstehenden Maßnahmenumsetzung ist die Erreichung eines guten ökologischen Zustands an natürlichen Gewässern bzw. das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials an erheblich veränderten bzw. künstlichen Gewässern. Die Verbesserungsmaßnahmen zielen an den Fließgewässern vor allem darauf ab, bestimmte biologische Qualitätskomponenten und hydromorphologische Gegebenheiten in einen guten Zustand zu versetzen. Damit müssen diese wasserwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen mit den fachlichen Anforderungen des Bodenschutzes einhergehen, die sich aus den Anforderungen des Bodenschutz- und des Naturschutzrechtes ergeben. Dazu müssen die Anforderungen beider Akteure gewässerbezogen definiert und aufeinander abgestimmt werden.

Die unterschiedlichen Maßnahmen werden auch künftig im Rahmen der Gewässerunterhaltung gem. § 39 WHG, aber auch im Rahmen von Gewässerausbauverfahren nach §§ 67 ff WHG, umgesetzt.

Die Arbeitsgruppe GB-2.18 „Bodenschutz bei der Gewässerunterhaltung“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ möchte mit dem geplanten Merkblatt allen für die Unterhaltung und Entwicklung von Fließgewässern Verantwortlichen in Ländern, Kommunen und Verbänden, vornehmlich Fachleuten in wasserwirtschaftlichen Dienststellen und in Ingenieurbüros sowie Aufsichtsbehörden sachgerechte Lösungen im Umgang mit dem Boden bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern aufzeigen.

Das Merkblatt soll als gemeinsame Publikation von DWA und Bundesverband Boden e.V. (BVB) erarbeitet und veröffentlicht werden.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 02242/872-210
Fax 02242/872-184

 

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