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Koalitionsvereinbarungen: Impulse für den Gartenbau

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält positive Ansätze für Gartenbauunternehmen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Wachstumsimpulse und Bürokratieabbau. Dennoch bleiben Fragen offen, deren Klärung über die tatsächliche Entlastung oder Belastung der Betriebe entscheiden wird.

Positive Ansätze und offene Fragen für Gartenbaubetriebe

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält nach Einschätzung des Präsidenten des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) positive Ansätze für Gartenbauunternehmen. Insbesondere die Pläne in den Bereichen Bildung, Wachstumsimpulse und Bürokratieabbau werden begrüßt. Dennoch bleiben Fragen offen, deren Klärung über die tatsächliche Entlastung oder Belastung der Betriebe entscheiden wird.

Die angekündigten steuerpolitischen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung werden als „Weg aus der Krise“ beschrieben. Ihre konkreten Auswirkungen auf gärtnerische Familienbetriebe sind jedoch noch nicht abschätzbar. Positiv bewertet wird die Absicht, die Erbschaftsteuer zu reformieren, um sie planungssicherer und mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Die Reduzierung der Steuersätze für Geschwister und die Anpassung der Anforderungen an die Betriebsfortführung, um Betriebe auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten anpassungsfähig zu halten, sind ebenfalls zu befürworten.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Grundaussagen auch die Probleme umfassen, die für Gartenbaubetriebe an der Schwelle zwischen "landwirtschaftlichem Status" und Gewerblichkeit entstehen können, und diese damit ausgeräumt werden können. Damit wäre ein wesentliches Anliegen des diesjährigen Gartenbautages bei der Politik angekommen.

Die Aussagen zur Umsatzsteuer, die Handlungsbedarf bei ermäßigten Steuersätzen erkennen und eine Kommission zur Bewertung einsetzen wollen, reichen laut ZVG nicht aus, um die Sorge um den Erhalt des ermäßigten Steuersatzes für Pflanzen und Blumen zu zerstreuen. Hier sei intensive Überzeugungsarbeit erforderlich, ebenso wie für die Forderung, gärtnerische Dienstleistungen zukünftig dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterstellen.

Als positive Ergebnisse werden das Bekenntnis zur Tarifautonomie und der Verzicht auf einen gesetzlichen Mindestlohn genannt. Auch die Absicht, den Arbeitsmarktzugang für Nicht-Deutsche zur Schließung der Fachkräftelücke besser zu regeln und die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zu vereinfachen, wird begrüßt. Die Beibehaltung der Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung wird ebenfalls positiv hervorgehoben.

Im Energiebereich begrüßt der ZVG die Absage an eine CO2-Abgabe und den Ausbau der Förderung erneuerbarer Energien durch die Fortführung des Marktanreizprogrammes (MAP). Auch die Rücknahme der Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb waren, wird positiv bewertet. Bei der novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung hält der ZVG jedoch eine Überprüfung der Grenzwerte für zwingend erforderlich.

Im Umweltbereich wird die Ausrichtung der Abfallwirtschaft auf Verbraucherfreundlichkeit als erstrebenswertes Ziel im Rahmen der Kreislaufwirtschaft gesehen. Es bleibt jedoch fraglich, ob die bürokratischen und finanziellen Aufwendungen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, allein durch die Einführung einer Wertstofftonne reduziert werden können.

Die Koalition kommt einer langjährigen Forderung des Berufsstandes nach, indem sie die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln unter Wahrung hoher Standards vereinfachen will. Ob das aktuelle Verfahren und die Rolle der beteiligten Institutionen tatsächlich zur Schließung von Behandlungslücken beitragen, bleibt abzuwarten.

Die Betonung der Forschung als Zukunftsmotor wird begrüßt, insbesondere für angewandte Bereiche wie den Pflanzenschutz, der sowohl für die Gesundheit der Bevölkerung als auch für die Existenz produzierender Betriebe von Bedeutung ist. Die Ausführungen zur Städtebauförderung werden vom ZVG voll unterstützt. Es fehle jedoch ein klares Bekenntnis zu mehr Grün in den Kommunen, das in der Ausgestaltung der Programme einen festen Stellenwert erhalten sollte.

31.10.2009

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