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Einigung bei der Erbschaftsteuerreform: Auswirkungen auf GaLaBau-Betriebe

Bund und Länder haben sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt, was GaLaBau-Betrieben Rechts- und Planungssicherheit verschafft. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die steuerliche Begünstigung von Firmenerben und deren Lohnsummen.

Hintergrund und Bedeutung der Erbschaftsteuerreform für den GaLaBau

Bund und Länder haben sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Diese Verständigung im Vermittlungsausschuss erfolgte kurz vor Ablauf einer Frist, die vom Bundesverfassungsgericht gesetzt worden war. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die steuerliche Begünstigung von Firmenerben.

Eine Einigung bei der Reform der Erbschaftssteuer war längst überfällig. Es ist zwar nicht unsere Wunschlösung, aber mit dem Kompromiss können unsere Betriebe leben. Damit ist die für alle unerfreuliche Hängepartie beendet und die Betriebe haben endlich Rechts- und Planungssicherheit, die sie im Rahmen der Erbfolge dringend benötigen.

Dies erklärte August Forster, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL). Er geht davon aus, dass Bundestag und Bundesrat der Reform zügig zustimmen werden. Die nun erzielte Einigung orientiert sich im Wesentlichen an einem bereits im Juni vorgeschlagenen Kompromiss.

Regelungen für Unternehmen unterschiedlicher Größe

Die Einigung sieht vor, dass für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten die Lohnsummenprüfung entfällt. Diese Betriebe können weiterhin von der Erbschaftsteuer befreit bleiben. Für Betriebe mit chs bis 15 Mitarbeitern ist ein Nachweis erforderlich, dass eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen über fünf Jahre erhalten wurde, um von einer ermäßigten Erbschaftsteuer zu profitieren.

Nach sieben Jahren und dem hundertprozentigen Erhalt der Lohnsumme kann die Erbschaftsteuer entfallen, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Verwaltungsvermögen höchstens 20 Prozent des begünstigungsfähigen Vermögens ausmachen darf.

23.09.2016

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL)

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53604Bad Honnef
Deutschland

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