Beetpflanzen und Gehölze, Pflanzen und Pflanzenteile

Verordnung über invasive Arten kritisch bewertet

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bewertete einen Berichtsentwurf zur Verordnung über invasive gebietsfremde Arten als unausgewogen. Er reichte eine Stellungnahme und Änderungsanträge ein, um pauschale Verbote zu verhindern und Ausnahmen für kommerzielle Zwecke zu ermöglichen.

ZVG kritisiert Berichtsentwurf zur Verordnung über invasive Arten

Am 30. Januar 2014 fand im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments eine Abstimmung über elf Entwürfe zu Stellungnahmen, Verordnungen und Richtlinien statt. Darunter befand sich auch der Berichtsentwurf zu einer Verordnung über die Prävention und Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bewertete den Berichtsentwurf als unausgewogen und nicht tragbar. Der Verband reichte eine eigene Stellungnahme sowie Änderungsanträge bei den deutschen Mitgliedern des Umweltausschusses ein. Der ZVG lehnt pauschale Verbote mittels Listen ab, da diese die unterschiedlichen Standortbedingungen innerhalb der EU und der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigen.

Erfolge und Rückschläge im Ausschuss

Eine wichtige Forderung des ZVG fand sich bereits in den Kompromissanträgen der Berichterstatter wieder: Mitgliedstaaten können Ausnahmen zulassen, die ausdrücklich auch für kommerzielle Zwecke im Tier- und Pflanzenbereich anwendbar sind. Zudem wurde die Beteiligung und Berücksichtigung von Interessensträgern bei der Implementierung der Gesetzgebung sowie der Erstellung und Aktualisierung einer Liste invasiver Arten explizit genannt. Beide Anträge wurden vom Ausschuss am 30. Januar 2014 angenommen.

Positiv wurde auch die Forderung abgestimmt, dass weiterhin Risikoanalysen für die der Regelung unterliegenden oder zu unterliegenden Arten und deren Einstufung als invasiv durchgeführt werden müssen. Diese Risikoanalysen sollen laut Bericht von der Europäischen Kommission oder den Mitgliedstaaten durchgeführt werden können.

Weniger erfreulich war die Abstimmung über Änderungsanträge, die eine Ausweitung auf verwandte Arten, Sorten und Gattungen forderten. Der ZVG hatte darauf hingewiesen, dass dies einem Verlust der Biodiversität gleichkäme, konnte sich hierbei jedoch nicht durchsetzen.

Die Abgeordneten votierten zudem für das „the polluter-pays-principle“, also das Prinzip „der Verursacher zahlt“. Der ZVG hatte hierzu deutlich gemacht, dass die Identifikation des Verursachers, auch vor dem Hintergrund der Nachverfolgbarkeit von Zuliefererketten, in den seltensten Fällen zufriedenstellend geklärt werden könne. Dieser Punkt soll nun gegenüber den Vertretern im Rat der Europäischen Union stärker hervorgehoben werden.

Nächste Schritte und weitere Verhandlungen

Der Bericht wird in konsolidierter Form vorliegen und voraussichtlich am 15. April 2014 im Plenum in Straßburg verabschiedet, kurz vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Der Vorschlag des Parlaments wird anschließend dem Rat der Europäischen Union zur Kenntnisnahme übermittelt.

Der Rat führt ebenfalls Verhandlungen zu dieser Thematik in Arbeitsgruppensitzungen. Der ZVG steht hierzu in regem Austausch und Kontakt mit den betreffenden deutschen Vertretern innerhalb der Arbeitsgruppe. Gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat der ZVG eine Stellungnahme abgegeben und Ausnahmeregelungen für den Gartenbau gefordert. Sobald der Rat eine Meinung verabschiedet hat, müssen sich Rat und Parlament auf eine gemeinsame Position einigen. Hierbei sind eine zweite Lesung in Rat und Parlament sowie gegebenenfalls Trilog-Verhandlungen denkbar. Der ZVG wird den Prozess weiterhin verfolgen.

07.02.2014

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG)

Claire-Waldoff-Str. 7
10117Berlin
Deutschland

Tel.:+49 30 200065-0
Fax:+49 30 200065-27

E-Mail:
Web: 

Zurück