Neue Definitionen für Blumentöpfe in der EU-Verpackungsverordnung
Im Rahmen des europäischen Trilog-Verfahrens zur Verpackungsverordnung wurde am 4. März 2024 ein Kompromiss erzielt, der unter anderem die Einstufung von Blumentöpfen regelt.
Zukünftig gelten Blumen- und Pflanzentöpfe, die ausschließlich für den Verkauf und Transport bestimmt sind, als Verpackung. Eine Ausnahme bilden Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die in Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Produktionsphasen verwendet oder zusammen mit der Pflanze verkauft werden sollen. Diese werden nicht als Verpackung eingestuft.
Positive Auswirkungen auf den Gartenbau
Diese Definitionen bedeuten, dass Blumentöpfe, die in der gärtnerischen Produktion zum Einsatz kommen, nicht mehr als Verkaufsverpackungen gelten. Dadurch entfallen Lizenzentgelte für die Beteiligung an einem dualen Rücknahmesystem.
Wir haben immer mit dem ZVG auf die unsäglichen und schwierig umsetzbaren Einordnungen als Verpackung hingewiesen und haben uns über unsere Mitwirkung im europäischem Verband COPA für eine Änderung eingesetzt. Wir begrüßen zudem, dass die vom ZVG kritisierte Einbeziehung von Transportverpackungen im Trilog abgelehnt wurde.
Frank Werner, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ) im Zentralverband Gartenbau (ZVG), begrüßt diese Regelungen ausdrücklich.
Bestätigung und Inkrafttreten der neuen Regelungen
Das Trilog-Ergebnis muss noch von Rat, Parlament und Kommission bestätigt werden. Die Vorlage zur Genehmigung im europäischen Rat ist für den 25. März vorgesehen, während der vorläufige Abstimmungstermin im EU-Parlament der 22. April ist. Die neuen Regelungen sollen 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Der ZVG spricht sich für eine zügige Verabschiedung aus.
