Gefährliche, nicht zugelassene Schneidwerkzeuge an Freischneidern und Motorsensen können zu schweren Unfällen führen. Die Europäische Kommission hat inzwischen die Mitgliedsstaaten angewiesen, den Verkauf zu untersagen. Auch die Gartenbau- Berufsgenossenschaft warnt vor dem Erwerb.
Tragbare Freischneider und Motorsensen sind handgeführte Gartengeräte, die ursprünglich für den Einsatz im Forstbereich zum Schneiden von Gestrüpp bzw. holzartiger Vegetation entwickelt worden sind. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit haben diese Geräte aber bereits seit vielen Jahren Einzug im Gartenbau erhalten. Auch viele Kommunen und Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus besitzen solche Geräte und setzen diese regelmäßig in Parkanlagen, im Bereich des Straßenbegleitgrüns, auf Friedhöfen wie auch auf sonstigen Grünflächen ein. Die Geräte sind daher aus diesem Anwendungsbereich nicht mehr wegzudenken.
Nur genormte Anbaugeräte verwenden
An Freischneider und Motorsensen können je nach Einsatzzweck unterschiedliche Arbeitswerkzeuge montiert werden. Zunächst sind dies solche wie Dickichtmesser oder Fadenkopftrommel, die von den Herstellern der Grundgeräte im jeweiligen Programm angeboten werden. Die Freischneider und Motorsensen einschließlich ihrer metallischen Werkzeuge müssen dabei Sicherheitsprüfungen gemäß der Freischneider-Sicherheitsnorm EN ISO 11806 bestehen.
In den vergangenen Jahren sind jedoch auch von anderen Anbietern schlegelartige, metallische Schneidwerkzeuge als Zubehör erhältlich, die zum Teil nach mitgelieferter Montageanleitung an Freischneider und Motorsensen diverser Hersteller angebracht werden können. Sicherheitsprüfungen im Sinne der genannten Norm sind für diese Schneidwerkzeuge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfolgt. Häufig bestehen diese Werkzeuge aus mehreren beweglich gestalteten Metallteilen, wie z. B. Ketten und Messern, die mit dem Drehkopf verbunden sind. Beim Einsatz besteht allerdings das Risiko des Materialbruchs, so dass Teile des gebrochenen Schneidwerkzeugs, Ketten- oder Messerteile, herausgeschleudert werden können.
Gefahr für Beschäftigte und Passanten
Sowohl die Bedienperson als auch Unbeteiligte, die sich in der Nähe aufhalten, können lebensgefährlich verletzt werden. In England kam es bereits zu einem tödlichen Unfall mit einem derartigen Schneidwerkzeug. Deshalb hat die Europäische Kommission die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert, den Verkauf solcher Schneidwerkzeuge zu untersagen. Auch die Gartenbau-BG warnt ausdrücklich vor dem Erwerb und dem Einsatz solcher schlegelartiger Schneidwerkzeuge.
Garantieanspruch erlischt
Abgesehen von der großen Gefahr, die von solchem meist in europäischen Ländern wie auch im außereuropäischen Ausland produzierten Zubehör ausgeht und dem zweifelhaften Nutzen ist schließlich dessen Einsatz von den Freischneiderherstellern ohnehin nicht freigegeben. Dadurch erlöschen auch etwaige Garantieansprüche, sofern der Freischneider oder die Motorsense gegebenenfalls schon vorzeitig beschädigt ist.