Das Europaparlament hat die Einwände der Waldeigentümer bei ihrer Abstimmung am 14. September über die LULUCF-Verordnung (land use, land use-change und forestry) aufgenommen, mit der die Treibhausgasaufnahme und -emissionen in der Land- und Forstwirtschaft erfasst werden sollen. „Dies ist ein Etappensieg für die nachhaltige Forstwirtschaft in Europa“, sagte Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, „damit wird ihr Beitrag zum Klimaschutz und zur Bioökonomie deutlich anerkannt.“
Die Abgeordneten des Europaparlaments haben sich u.a. mehrheitlich für flexible Regeln hinsichtlich der Waldnutzungsgrenzen entschieden. Jetzt gelte es, so der AGDW-Präsident, in den anstehenden Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat das volle Potential der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und des nachgelagerten Holz- und Papiersektors als einen wichtigen Baustein zur Abschwächung des Klimawandels zu verankern. Zu Guttenberg: „Forst und Holz leisten einen enorm wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum Ausbau der Bioökonomie. Gottseidank ist das auch in Brüssel angekommen und verstanden worden!“
Die LULUCF-Verordnung ist die dritte Säule der EU-Klimaschutzpolitik, die das Pariser Klimaschutzabkommen in den EU-Mitgliedstaaten umsetzt. Da Bäume beim Wachstum CO₂ aufnehmen und der Kohlenstoff auch in langlebigen Holzprodukten gespeichert wird, leistet der Sektor Forst und Holz einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre. Immerhin nehmen Europas Wälder laut Eurostat jährlich rund zehn Prozent der gesamten EU-Treibhausgasemissionen auf. Mit Auslaufen des Kyoto-Protokolls (2020) und zur Umsetzung des Pariser Abkommens will die EU das weltweit erste LULUCF-Anrechnungssystem installieren. Bislang waren die EU-Mitgliedstaaten lediglich verpflichtet, über ihre Treibhausgasaufnahme und -emissionen zu berichten.