Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der kooperative Naturschutz in Bayern soll weiter ausgebaut werden. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte gestern beim Besuch im Naturschutzgebiet Ehrenbürg (Landkreis Forchheim):

Vertragsnaturschutz ist wichtigstes Förderprogramm (© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

"Bayerns ländliche Regionen sind ein einmaliges Natur- und Kulturerbe. Der Erhalt dieser vielfältigen Lebensräume ist eine zentrale Aufgabe für Naturschutz und Artenvielfalt. Das Naturschutzgebiet Ehrenbürg ist unser fränkisches Wahrzeichen. Und es zeigt: Beim Naturschutz erreichen wir die besten Ergebnisse gemeinsam. Deshalb wollen wir den freiwilligen Naturschutz weiter stärken. Das wichtigste Förderprogramm des kooperativen Naturschutzes in Bayern ist das Vertragsnaturschutzprogramm. Bereits 20.000 bayerische Landwirte machen es zum bundesweit größten Naturschutzprogramm in diesem Bereich. Hier erhalten und bewirtschaften Landwirte ökologisch wertvollste Flächen und schaffen dadurch Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Unser Ziel ist es, die Fläche im Vertragsnaturschutz auf 180.000 Hektar zu verdoppeln. Die bayerischen Landschaftspflegeverbände und die Schutzgebietsbetreuer sind dabei zentrale und fachkundige Partner des kooperativen Naturschutzes vor Ort."

Im Jahr 2018 wurden in Bayern auf einer Fläche von 90.000 Hektar landwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Programme mit insgesamt rund 44 Millionen Euro unterstützt.

Das Vertragsnaturschutzprogramm des Umweltministeriums fördert die naturverträgliche Bewirtschaftung von Äckern, Wiesen, Weiden, Almen und Teichen auf ökologisch wertvollen Flächen. Ein Schwerpunkt dabei ist auch der Schutz der Gewässer, der weiter verbessert werden soll. Noch bis 22. Februar können Anträge auf Förderung für das Vertragsnaturschutzprogramm gestellt werden. Interessenten können sich zur Beratung an die untere Naturschutzbehörde am zuständigen Landratsamt wenden.

Zudem erhalten Waldbesitzer bzw. Rechtlergemeinschaften über das Vertragsnaturschutzprogramm Wald eine Förderung für eine an Naturschutzziele angepasste Waldbewirtschaftung, wie z.B. die Fortführung der Nieder- oder Mittelwaldnutzung sowie den Erhalt von Biotopbäumen und Totholz.

 

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