Fördermittel aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden ab sofort ohne beihilferechtliche Auflagen bewilligt. Für 2023 stehen hierfür 200 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits bestehende Anträge werden nun zügig beschieden und ausgezahlt.
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde beihilferechtlich freigestellt und die Haushaltsmittel endgültig freigegeben. Sie wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft.
Bundesminister Cem Özdemir: „Die klimafeste Anpassung der Wälder steht für viele Waldbesitzende ganz weit oben auf der Agenda. Unsere Waldbesitzenden wissen: wer den Wald stark macht, macht starken Klimaschutz. Mit der beihilferechtlichen Freistellung sind nun die letzten Hürden beseitigt, mit denen manche Waldbesitzende noch konfrontiert waren. Unser Wald-Klima-Paket kann jetzt seine volle Wirkung entfalten für mehr Klima- und Biodiversitätsschutz und damit Hektar für Hektar für zukunftsfeste Wälder in ganz Deutschland sorgen.“
Mit dem Förderprogramm wird eine langfristige Förderung eingeführt, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Die Förderung war 2022 unter de-minimis Bedingungen gestartet, diese fallen aufgrund des neuen EU-Beihilferechts nun weg. Die bereits vorliegenden Anträge im Förderprogramm werden von kommunalen und privaten Waldbesitzenden aus allen Bundesländern gestellt und decken bereits eine Fläche von über einer Million Hektar ab, sie können jetzt bewilligt werden. Das BMEL unterstützt die Anpassung an den Klimawandel mit dem neuen Förderprogramm mit insgesamt 900 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2026.
Hintergrund
Seit dem Programmstart am 12. November haben mehr als 8000 Bewirtschaftende privater und kommunaler Wälder Fördermittel für eine Gesamtfläche von etwa 1,18 Millionen Hektar Wald beantragt. Das entspricht rund 13 Prozent der Fläche des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland.
Mit der geänderten Förderrichtlinie wird ein Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses zur Freigabe der Haushaltsmittel umgesetzt und die beihilferechtliche Freistellung der Förderrichtlinie nach Artikel 46 der Agrarfreistellungs-Verordnung ermöglicht. Mit der Veröffentlichung der geänderten „Förderrichtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ am heutigen Tag werden die bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) eingereichten Erst- und Folgeanträge umgehend beschieden; die Auszahlung wird zügig erfolgen.
Förderanträge können ausschließlich online bei der FNR gestellt werden (siehe 1. Link).
Mehr Informationen zum Wald-Klima-Paket auf finden Sie hier: 2. Link