Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen (Bürgersteige, Garageneinfahrten usw.) ist nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Nur in Einzelfällen können die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Bei intensiven Kontrollen im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms stellten die Behörden fest, dass bei einem Drittel von 1 400 kontrollierten Flächen keine Genehmigung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung vorlag. Die meisten dieser Kontrollen erfolgten aufgrund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten. Die Beanstandungsquote ist daher nicht repräsentativ.

Nach wie vor sei vielen Anwendern die Rechtslage nicht bekannt, heißt es im Jahresbericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2008, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ende Januar veröffentlicht hat. Daher sollte der Handel bei Abgabe der entsprechenden Pflanzenschutzmittel die Käufer informieren. Doch auch hier zeigten sich Mängel. Bei Testkäufen waren etwa 30 Prozent der Kundenberatungen nicht den Vorschriften entsprechend. Neben vermehrten Kontrollen haben die Pflanzenschutzdienste daher auch die Aufklärungsarbeit für Handel und Anwender verstärkt.

Pflanzenschutzmittel, die auf befestigten Flächen angewandt werden, können leicht in die Kanalisation oder das Grundwasser gelangen. Die Unkrautbekämpfung auf solchen Flächen sollte daher mit mechanischen oder thermischen Methoden durchgeführt werden.

aid-Heft "Vorsicht beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln", Bestell-Nr. 1042, 3,00 EUR

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