Jeder Sachkundige muss entsprechend der seit dem 6. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besuchen. mehr...
Nachricht vom: 26.05.2014